Nach den Plänen Bundesregierung soll der Mindestlohn auf 12 EUR angehoben werden. Desweiteren sind Änderungen bei Mini- und Midijobs vorgesehen.
- seit 1.1.2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 EUR pro Stunde
- dieser steigt zum 1.7.2022 auf 10,45 EUR
- ab dem 1.10.2022 soll dieser dann bei 12 EUR liegen
Die Bundesregierung will einmalig von dem zweijähriegen Rhythmus der Mindestlohnkommission abweichen. Dies gilt dann für Minijobs und Midijobs. Derzeit ist die monatliche Grenze von 450 EUR (Minijob) für geringfügige Beschäftigung gegeben. Künftig soll die Grenze nicht mehr statisch, sondern dynamisch sein.
Geplant ist:
Die Geringfügigkeitsgrenze ergibt sich je Monat bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
Die Berechnung erfolgt: Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle EUR aufgerundet wird.
Das heißt: Beträgt der Mindestlohn 12 EUR, ergibt sich eine Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR (12 EUR x 130 / 3).
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich sollen von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben werden (Midijob). Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und später gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.