Durch die anhaltende Niedrigzinsphase hat das Bundesfinanzministerium nun auf die Frage bezgl. der 0,5 % pro Monat für Nachzahlungszinsen reagiert. In einem BMF Schreiben werden die Finanzämter nun angewiesen das sämtliche erstmalige Festsetzungen für Nachzahlungszinsen unter der Vorläufigkeit beschieden werden sollen bis die Sachlage hier endgültig geklärt ist.
Beim Bundesverfassungsgericht sind einige Verfahren anhängig wo geklärt werden soll ob eine Verfassungsmäßigkeit vorliegt.