Ab dem 1.1.2020 sollen elektronische Kassensysteme und Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Auf Bund-Länder-Ebene wurde aber nun eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Umsetzung bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30.9.2020 beschlossen.
Erst ab Oktober 2019 sind die ersten – vorläufig zertifizierten– TSE Systeme verfügbar. Somit ist eine flächendeckende Ausstattung der Kassen bis zum 1.1.2020 nicht möglich.
Somit sind die Meldungen welche Steuerpflichtige an das Finanzamt übermitteln müssen aufgeschoben bis das System verfügbar ist.