Das elektronische erfassen durch ein System welches die Fahrten von betrieblichen Fahrzeugen aufzeichnet reicht nicht aus für die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs. Der Grund der Betriebsfahrt ist ebenso kurzfristig zu erfassen. Das System darf keine nachträglichen Änderungen zulassen dadurch würde es seine Anerkennung zum erstellen eines Fahrentbuches verlieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen hervor.

 

Beachten Sie das die einfache Ortsangabe im Fahrtenbuch nur genügt wenn sich daraus einfach und klar der Kunde oder Geschäftspartner ergibt welcher besucht wurde.