Die Bundesregierung plant weitere Entlastungspakete wegen stark gestiegenen  Energiepreisen.

Ein weiteres Entlastungspaket hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die EEG-Umlage soll bereits zum 1.7.2022 wegfallen nicht wie ursprünglich geplant zum 31.12.2022.

Die Pendlerpauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer ist ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auf 0,35 EUR ab dem 21. Kilometer angepasst. Eine weitere Erhöhung auf 0,38 Cent soll rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten.

Des Weiteren soll der Arbeitnehmer- Pauschbetrag um 200 EUR auf 1.200 EUR erhöht werden.

Der Grundfreibetrag soll ab 1.1.2022 von 9.984 EUR auf 10.347 EUR angehoben werden.

Die Steuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) soll einmalig eine Energiepreispauschale von 300 EUR als Zuschuss zum Gehalt gezalt werden. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung erfolgen somit unterliegt die Auszahlung der Einkommensteuer.  Für Selbstständige sollen dieser Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer- Vorauszahlung abgewickelt werden. Für jedes Kind soll ein Einmalbonus von 100 EUR über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

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