Ab dem 1.1.2020 treten die neuen Quick Fixes in Kraft. Ziel dieser ist es bis zur Umsetzung eines einheitlichen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union den innergemeinschaftlichen Warenhandel zu vereinfachen. Die Umsetzung in Deutschland muss bis Ende 2019 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt:„Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ . In diesem finden Sie die neuen Änderungen. Besonders für Firmen welche mit innergemeinschaftlichen Lieferungen zu tun haben gibt es verschärfte Anforderungen dazu sollten Sie sich rechtzeitig informieren. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Anpassungen / Änderungen für Sie zu berücksichtigen sind können wir gern mit Ihnen gemeinsam prüfen.
