Informationen über Finanzkonten in Steuersachen werden nach Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des entsprechend anderen Staates automatisch ausgetauscht. Ferner wurden durch das Bundesfinanzministerium nunmehr die Staaten bekannt gegeben, mit denen ein automatischer Austausch von Daten zum 30.09.2021 erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass es weitere Informationen zum Informationsaustausch über Finanzkonten u. a. Auf der Webseite des Bundesfinanzministerium unter www.iww.de/s308, sowie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern unter www.iww.de/s2991 zu finden gibt.

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