Für alle Steuerpflichtigen:
Die Formulare für die Einkommenssteuererklärung 2019 sind geändert und neu strukturiert worden. Der bislang vierseitige Mantelbogen wurde zwei Seiten reduziert, gleichzeitig wurde zahlreiche neue Anlagen hinzugefügt. Aufgrund der elektronischen Datenübermittlung der mitteilungspflichtigen Stellen (eDaten) liegen der Finanzverwaltung viele Daten bereits vor. Dies umfasst z.B. die Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, wie auch bestimmte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung. Hier brauchen ab dem Jahr 2019 keine Eintragungen mehr vorgenommen werden. Diese vorliegenden ‘eDaten’ haben jedoch keine abschließende Bindungswirkung, weshalb Steuerpflichtige weiterhin eigene Angaben machen können, sofern die übermittelten Daten nicht zutreffen.
Hinzugekommen sind Anlagen wie etwa ‘Sonderausgaben’ und ‘Anlage außergewöhnliche Belastungen’, welche vorher Teil des Mantelbogens waren.