Auch späte Gehaltsnachzahlungen erhöhen die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld.
Zu beachten ist das für Elterngeldberechtigte welche Lohn außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum) erarbeitet haben dieser bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigen ist wenn er im Bemessungszeitraum zugeflossen ist.
Grundlage für diese Entscheidung ist die Betrachtung des Einkommens innerhalb des Bemessungszeitraumes.