Bundesfinanzhof erleichtert gewinnneutrales Ausscheiden aus Personengesellschaften
Wollen Gesellschafter nach jahrelanger guter Zusammenarbeit getrennte Wege gehen, ist die Betriebsaufgabe oft die einzige Möglichkeit. Das Problem: Die Betriebsaufgabe führt für die Gesellschafter grundsätzlich zu einer Gewinnrealisation. Unter gewissen Voraussetzungen kann dies aber durch eine sogenannte Realteilung verhindert werden. Und deren Anwendungsbereich hat der Bundesfinanzhof aktuell deutlich erweitert.
Dass eine Realteilung nicht zwingend die Beendigung der Gesellschaft voraussetzt, hat der Bundesfinanzhof bereits in 2015 entschieden. Hier ging es jedoch „nur“ um den Fall, dass ein Mitunternehmer gegen eine aus einem Teilbetrieb bestehende Abfindung ausscheidet. Jetzt hat der Bundesfinanzhof erfreulicherweise nachgelegt: Danach liegt eine gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Einzelwirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet.
Die Entscheidung ist ausdrücklich zu begrüßen: Gesellschafter können künftig somit weitergehender als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden.
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