Die Grundsteuerberechnung soll ab dem 1.1.2022 erstmals neu durchgeführt werden. Alle Grundstücke sollen nach einem wertabhängigen Modell bewertet werden jedoch mit bestimmten Faktoren welche dann in die Berechnung mit einfließen:

  • der Bodenrichtwert wird berücksichtigt
  • die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete
  • Grundstücksfläche
  • Immobilienart
  • das alter des Gebäudes

Jedoch ist es jedem Bundesland selbst überlassen wie Sie das wertabhängige Modell anwenden. Da Momentan einige Bundesländer noch nicht klar bestimmt haben wie Sie das Modell umsetzen wollen ist auch weiterhin unklar welche Kommunen Ihren Hebesatz entsprechend Anpassen werden. Somit ist es derzeit nicht möglich ein Korrekte Aussage über die Berechnung und die daraus folgende Steuer zu treffen.