Alleinerziehende können eine höhere Entlastung in der Lohnsteuer beantragen.
Der Erhöhungsbetrag ist ab dem zweiten Kind nur auf Antrag möglich, Alleinerziehende haben einen Entlastungsgrundbetrag 4.008 EUR pro Jahr.
Dieser wird ab dem Jahr 2022 bei dem Lohnsteuerabzug im Rahmen der Steuerklasse II mit berücksichtigt.
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinfo Nr. 2022/3 vom 6.1.2022)
hat darauf hingewiesen das der Erhöhungsbetrag (ab dem 2 Kind) von 240 EUR nur auf Antrag des Steuerpflichtigen in ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) als Freibetrag berücksichtigt werden kann.
Wurde kein Antrag gestellt erhöht sich der Betrag (erst) über die Steuererklärung.