Krankenkosten infolge eines Wegeunfalls sind Werbekosten
Der Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten von Arbeitnehmern und ordnet Krankenkosten, welche dem Arbeitnehmer künftig im Zusammenhang eines Unfalls zwischen Wohnung und Betriebsstätte entstehen, als Werbekosten ein.
Bislang galten solche entstandenen Krankenkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten. Ob Unfall- und Krankenkosten von der Entfernungspauschale hinreichend abgedeckt werden, ist schon seit geraumer Zeit Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Der Durchbruch kam nun durch einen Fall zustande, bei dem eine Arbeitnehmerin die Ihr durch einen Wegeunfall entstandenen Kosten als Werbekosten auswies. Das Finanzamt und sogar das Finanzgericht wies die Geltendmachung als nicht zulässig ab.
Dies sah der Bundesfinanzhof anders und entschied, dass entstandene Krankenkosten nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst werden.
Weiterhin fest hält der Bundesfinanzhof an der Sichtweise, dass Aufwendungen, welche infolge einer Falschbetankung eines PKWs entstehen, nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbekosten ausgewiesen werden können.