Für das Jahr 2020 soll der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung bei 4,2 % unverändert gleich bleiben.

Durch erhöhte Prüfungen der Rentenversicherung sowie der Künstlersozialkasse ist die  Zahl der Beitragspflichtigen Unternehmen deutlich gestiegen.

Die Künstlersozialkasse zählt  über 185.000 Künstler, Publizisten sowie Pflichtversicherte.

Grundlegend gehören alle Unternehmen, die die Arbeit künstlerischer Leistungen nutzen in die Beitragspflicht.

Beachten sie die geltenden Bestimmungen und prüfen Sie eine mögliche Abgabepflicht.