Seit dem 1.1.2020 beträgt der Mindestlohn 9,35 EUR im Vergleich zum Jahr 2019 ist der Mindestlohn um 16 Cent gestiegen und beträgt nun 9,35 EUR je Zeitstunde. Wenn Minijobber beschäftigt werden darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Sobald der Mindestlohn gilt darf die Höchstarbeitszeit rund 48 Stunden im Monat nicht überschreiten.