Ab 2019 werden Betreiber von Internet Marktplätzen / Shops stärker in die Verantwortung genommen. Es geht um die entstehende Umsatzsteuer und deren Ausfälle gegenüber dem Finanzamt. Die Betreiber müssen diverse Daten der Kunden speichern um die Besteuerungsgrundlage / Besteuerungsgrundlage gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Erfolgt dies nicht ordnungsgemäß  kann  der Betreiber des Marktplatzes für die enthaltene Umsatzsteuer haften.

Grundlegend gelten die Änderungen  ab dem 1.1.2o19 mit den Abstufungen

zum 1.3.2019 für Drittlandsunternehmen

zum 1.10.2019 für inländische und EU / EWR Unternehmen