Ab dem 1.1.2020 gelten neue Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung bei kurzfristigen Beschäftigungen.
Die Minijob-Zentrale hat bekannt gegeben das Kurzfristig Beschäftigte nun noch eine Alternative zur Versteuerung über die Lohnsteuerkarte haben. Mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % (zuzüglich Soli und Kirchensteuer). Dieser Weg ist jedoch nur möglich wenn der kurzfristig Beschäftigte nur gelegentlich und somit nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt ist. Ebenso dürfen 18 Tage nicht überschritten werden sowie gewisse Verdienstgrenzen. Zum 1.1.2020 wurden die Verdienstgrenzen an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Der Verdienst pro Arbeitstag beträgt maximal 120 EUR im Jahr 2019 waren es noch 72 EUR. Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitsstunde beträgt maximal 15 EUR im Jahr 2019 waren es noch 12 EUR.
Bitte beachten Sie diese neuen Verdienstgrenzen.