Bis Ende 2019  muss der Gesetzgeber ein Neuregelung für die Wertermittlung der Grundsteuer vorstellen. Die Umsetzung ist dann befristet bis 31.12.2024.

 

Die ersten beiden Vorschläge für eine Grundsteuerreform  hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits vorgelegt.

Danach soll das Grundsteueraufkommen mit ca. 14 Mrd. EUR p. a.  gleich bleiben. Geplant sind jedoch Verschiebungen wobei einige Betroffene mehr zahlen sollen wobei andere weniger zu entrichten haben.

Die beiden Vorgestellten Modelle:

Das eine Modell ist wertunabhängig und richtet sich nur nach der Fläche der Grundstücke und der Gebäude. Dieses Modell bietet eine  einfachen Berechnungen der Grundsteuer. Der Nachteil dieser Methode ist das Immobilien von gleicher Grundfläche jedoch mit geringem Wert die gleiche Steuer zu entrichten haben wie immobilen deren Wert höher ist.

 

Das andere Model basiert auf  einer wertabhängigen Berechnung der Grundsteuer. Es soll bei bebauten Grundstücken der Ertragswert der tatsächlich vereinbarter Nettokaltmieten ermittelt werden.  Dieser wird angepasst auf die Restnutzungsdauer. Der abgezinste Bodenwert wird ebenso berücksichtigt. Bei selbstgenutzten Wohngebäuden wird eine fiktive Miete als Grundlage herangezogen. Diese soll aus den Daten des  Statistischen Bundesamts generiert werden, hierbei sollen auch die regionalen Mietpreise berücksichtigt werden. Die angesetzten Grundstückswerte sollen ca. alle sieben Jahre angepasst werden. Bei diesem Modell sollen die Eigentümer Angaben über die Gebäudefläche und die Höhe der Nettokaltmiete machen. Berücksichtigung finden auch  bauliche Veränderungen welche durchgeführt werden. Die endgültige Wertfeststellung nimmt das Finanzamt vor.

Über die bereits vorliegenden Vorschläge und möglicher andere Pläne wird es in den kommenden  Monaten noch viel zu klären geben. Eins steht jedoch fest bis Ende 2019 muss die eine Klärung vorliegen.

 

Welche Methode am Ende umgesetzt wird bleibt abzuwarten, eins ist jedoch sicher es bewirkt eine Neubewertung von über 35 Millionen Grundstücken.