Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten
Ein bei einem Lizenzfußballverein angestellter Torwarttrainer klagte vor dem Bundesfinanzhof erfolgreich die Einstufung eines Sky-Bundesliga-Abos als Werbekosten ein. Hierbei revidierte der Bundesfinanzhof eine vorherige Ablehnung des Finanzgerichts in gleicher Angelegenheit. Die ursprüngliche Argumentation zur Ablehnung des Ersuchens stützte sich auf die Einordnung des Abos als ein Medium, welches auf die Allgemeinheit zugeschnitten sei und keinesfalls ein Angebot für ein ‘Fachpublikum’ sei. Demzufolge seien die Kosten privater Natur und ähnlich dem Bezug von Tageszeitungen selbst zu tragen, selbst dann, wenn ein eindeutiges berufliches Interesse bestünde. Der Bundesfinanzhof sah das im Revisionsverfahren jedoch anders. Aufwendungen für das ‘Sky-Bundelsiga-Abo’ können demzufolge Werbungskosten sein, wenn das Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Feststellung dessen, bedurfte jedoch einer eigens erstellten Beurteilung ob eine fast berufliche Notwendigkeit gegeben war. Vermutlich wird der Abzug der Sky-Abo-Kosten eine Ausnahme bleiben, dennoch empfehlen wir unter Anbetracht des Urteils jedoch die Geltendmachung bei Arbeitnehmern im Profisport (insbesondere Fußballtrainer, Manager, sportliche Leiter u. Ä.).
Im Einzelfall wird ein Geltendmachen von der Glaubhaftmachung einer ‘fast ausschließlichen Nutzung’ für berufliche Zwecke abhängen.