Insolvenzgeldumlage bleibt auch für das Jahr 2020 bei 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Grund für die Insolvenzgeldumlage ist das diese von…
Insolvenzgeldumlage bleibt auch für das Jahr 2020 bei 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Grund für die Insolvenzgeldumlage ist das diese von…