Das Finanzgericht Nürnberg hat die gegenseitig Risikolebensversicherung bei Gesellschaftern als eine nicht betrieblich veranlasste Ausgabe eingestuft. Dies gilt auch für…
Das Finanzgericht Nürnberg hat die gegenseitig Risikolebensversicherung bei Gesellschaftern als eine nicht betrieblich veranlasste Ausgabe eingestuft. Dies gilt auch für…