Wie ist die Umsatzsteuerliche Behandlung von Bäckereifilialen welche auch die Möglichkeit von Verzehr vor Ort anbietet?
Dies ist nun vom Finanzgericht Münster in einer neuen Anweisung für die Finanzämter geregelt. Es betrifft Fachgeschäfte mit einem eigenen Café ebenso Filialen im Bereich von Supermärkten.
Zu beachten ist das die Speisen dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen welche zum Verzehr an Ort und Stelle dienen. Dies begründet sich auf das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten welche entweder Eigentum der Bäckerei sind, angemietet sind oder ausdrücklich mitbenutzt werden.
Trifft dies nicht zu ist die ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden.