Ist der schwarze Anzug eine typische Berufskleidung und auch noch steuerlich absetzbar?

Das Finanzgericht Berlin – Brandenburg hat die typische Berufsbekleidung (schwarzer Anzug, Blusen und Schuhe) welche von weiten Teilen der Bevölkerung auch als festliche Kleidung oder zu besonderen Anlässen getragen wird als nicht typische Berufsbekleidung gewertet.

Alle laufenden Kosten welche im Zusammenhang mit dieser Bekleidung stehen sind daher auch nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.

Dieses Urteil des Finanzgerichtet stoßt damit das bisher bestehende BFH Urteil um. Das neue Urteil soll für die Berufsgruppen (Leichenbestatter, Geistliche katholisch, Oberkellner  sowie Trauerredner und Trauerbegleiter) gelten. Die Frage ab wann eine Privatnutzung zum erlöschen derBerufsbekleidung führt ist nicht geklärt. Daher wird die Problematik der typischen Berufsbekleidung auch weiterhin bestehen.

Eine Revision ist anhängig.