Bis spätestens Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung für die Grundsteuerberechnung treffen.

Der nun verabschiedete Kompromiss sieht ein dreistufiges Verfahren vor:
Diese setzen sich aus Bewertung, Steuermessbetrag und  Hebesatz der Gemeinde zusammen.

Bei einer Neubewertung des Grundbesitzwerts sollen diese Faktoren mit einfließen:
• Wert des Bodens (Bodenrichtwert)
• Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete
• Grundstücksfläche
• Immobilienart
• alter des Gebäudes

Für die Bundesländer gibt es jedoch die Möglichkeit eigene Berechnungswege einzuführen. Die Umsetzung der Neubewertungen für Grundstücke  soll erstmals zum 1.1.2022 erfolge. Die Umsetzung für die Grundsteuer soll ab dem 1.1.2025 gelten.

Klar ist noch nicht wer mehr oder weniger Zahlen muss, eins ist jedoch sicher das das angestrebte Ziel der gleichbleibenden Grundsteuer auf dem vorherigen Niveau nicht erreicht wurde.