Internationales Steuerrecht

 

Die laufende internationale steuerliche Beratung ist eine unserer Kernkompetenzen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen und Strategien, um steuerliche Fragestellungen zu managen.

Die sich abzeichnenden Änderungen auf nationaler Ebene sowie geplante oder verabschiedete Richtlinien auf EU-Ebene und teilweise Neuausrichtungen auf OECD-Ebene werden das internationale Steuerrecht verändern. Es gilt, daher frühzeitig Chancen zu nutzen und Risiken zu erkennen, die sich aus der Neuausrichtung des internationalen Steuerrechts ergeben.

Wir unterstützen Sie im internationalen Steuerrecht unter anderem bei:

  • Konzerngesellschaften und Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft
  • Betriebsstätten im In und Ausland
  • Grenzüberschreitender Funktionsverlagerung
  • Fragen der Verrechnungspreise und Gewinnabgrenzung
  • Steuerfragen rund um Lizenzen
  • Quellensteuern für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien
  • Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenlieferungs- und Dienstleistungsverkehr Doppelbesteuerungsabkommen und Multilaterale Instrumente
  • Einkommensbesteuerung beim Wegzug in andere Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Internationale Erbschaften
  • Gestaltung deutscher Investitionen im Ausland und ausländischer Investitionen in Deutschland
  • Internationale Mitarbeiterentsendungen