Insolvenzgeldumlage bleibt auch für das Jahr 2020 bei 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.
Grund für die Insolvenzgeldumlage ist das diese von den Arbeitgebern getragen und finanziert wird. Die sichert damit den Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld. Die monatliche Umlage richtet sich mit einem Umlagesatz an das Arbeitsentgelt.