Für zukünftige Anschaffung von Immobilien von Steuerpflichtigen fallen keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen an.
Die Käufer einer Immobilie können die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn aus dem Kaufpreis Beträge herausgerechnet werden, die nicht die Immobilie selbst betreffen, sondern gebrauchte bewegliche Gegenstände betrifft.
Zu beachten ist jedoch das die ausgewiesenen Kaufpreise realistisch sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln. Im Zweifel ist ein unabhängiger Sachverständiger einzuschalten. Jedoch ist das Finanzamt in der Nachweispflicht des unangemessen Preises für die betreffenden Gegenstände.