Auch in 2019 wird die Künstlersozialversicherung  bei 4,2 % liegen. Dies wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Grundsätzlich gehören alle Unternehmen zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.

Prüfen Sie daher vorab ob Sie in diesen Kreis zählen. Weitere Informationen zur Abgabepflicht und -freiheit erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Quelle | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 vom 23.8.2018, BGBl I 2018, 1348