Lockerungen beim Elterngeld
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Regelungen für den Bezug von Eltergeld rückwirkend zum 01.03.2020 gelockert.
Zentral ging es um den Personalmangel in den Systemrelevanten Branchen und Berufen, wo Eltern plötzlich vor der Situation standen ihre anstehende Elternzeit nicht nehmen zu können und diese aufgrund laufender Fristen bedroht war.
Im Rahmen der Lockerungen hat der Bund nun entschieden, dass die Elternzeit auch nach dem 14 Lebensmonat genommen werden, sobald die Corona-Krise erfolgreich gemeistert wurde. Doch auch gilt die aktuelle maximale Frist bis zum Juni 2021 zu beachten. Die hinaus geschobenen Elternzeit-Monate führen darüber hinaus auch zu keiner Verringerung des Elterngeldes, wie sonst üblich.
Auch beim Partnerschaftsbonus, welcher eine gleichzeitige Teilzeit beider Elternteile fördert, gibt es Lockerungen. Sollte einer der beiden Elternteile aufgrund der Arbeit in einem systemrelevanten Sektor nicht in der Lage sein, die Teilzeit einzuhalten und auf Vollzeit zu wechseln, bleibt der Partnerschaftsbonus dennoch erhalten.